Allgemeine Geschäftsbedingungen — HostSystem
Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Leistungsbeziehungen zwischen HostSystem — einem System von CK GrowthSystems (eine Marke der CK Global GbR, nachfolgend Auftragnehmer oder AN) — und ihren Auftraggebern (AG). HostSystem ist eine vertikal-übergreifende SaaS-Plattform, die unter anderem in der Gastronomie (Reservierungs- und Tischmanagement) sowie in Service-Branchen (Termin- und Kalenderverwaltung für Tattoo-, Beauty-, Barber- und vergleichbare Studios) eingesetzt wird. Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, soweit der AN diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote des AN gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. 2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. 3. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. HostSystem richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden — beispielsweise Gastronomie-, Tattoo-, Beauty-, Barber- und ähnliche Service-Betriebe.
§ 2 Vertragsschluss & Vertragsannahme
1. Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 2. Sämtliche Verträge zwischen AN und AG — einschließlich Dienstleistungsvertrag (DLV), Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und diese AGB — kommen mit Eingang der ersten Zahlung des AG beim AN automatisch und vollumfänglich zustande. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich. Mit Zahlung der ersten Rechnung gelten alle dem AG vorab übermittelten Vertragsdokumente als angenommen. 3. Auf Wunsch des AG kann der AN vor dem ersten Zahlungseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) erteilen. 4. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. 5. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweils zugrunde liegende schriftliche Angebot bzw. die im Rahmen der Online-Buchung gewählte Leistungsstufe.
§ 3 Leistungsumfang
1. Der AN stellt dem AG eine Software-as-a-Service-Plattform (HostSystem) zur Verfügung, die je nach Branche unterschiedliche Funktionsbereiche umfasst: - Gastronomie-Vertical: Reservierungs- und Tischmanagement, Floorplan-Editor zur visuellen Tisch- und Bereichsplanung - Service-Vertical (Tattoo-, Beauty-, Barber- und ähnliche Studios): Termin- und Mitarbeiterkalender, Service-/Preis-Katalog - Vertical-übergreifend: Voice-AI-Integration zur automatisierten Telefonannahme; Multichannel-Kommunikation an Endkunden über WhatsApp, E-Mail, Instagram, Facebook, SMS und Webchat; Statistiken und Analyse-Funktionen; DSGVO-Compliance-Werkzeuge (Datenexport, Anonymisierung); Integration mit der Demandly-Plattform (powered by GoHighLevel) für Voice- und Chat-Automatisierung 2. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Leistungsstufe (Plan) und der Vertical-Konfiguration des Tenant-Accounts. Der AN behält sich vor, Funktionen zu ergänzen, anzupassen oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern dies den Hauptzweck des Vertrages nicht wesentlich beeinträchtigt. 3. Die Bereitstellung erfolgt online über einen Web-Browser. Eine Installation auf den Systemen des AG ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist eine funktionsfähige Internetverbindung sowie ein aktueller Browser auf Seiten des AG. 4. Der AN ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer und Auftragsverarbeiter, siehe § 9) erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem AG verbleibt beim AN. 5. Der AN schuldet die Bereitstellung der Plattform, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Reservierungen, Terminen, Voice-Anrufen, Conversion-Raten oder vergleichbare Kennzahlen übernommen.
§ 4 Verfügbarkeit (Service Level)
1. Der AN bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel, gemessen am Standort der von ihm betriebenen Hosting-Infrastruktur. 2. Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung fallen: - geplante Wartungsarbeiten, soweit diese mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden und außerhalb üblicher Hauptbetriebszeiten der jeweiligen Branche liegen (in der Regel täglich 22:00 – 08:00 Uhr MEZ), - notwendige Sicherheitsupdates, die ohne Vorankündigung eingespielt werden müssen, - Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Cyber-Angriffen oder Störungen bei Sub-Auftragsverarbeitern (insbesondere Hosting-Provider, Supabase, Vercel, GoHighLevel, Meta, Resend), - Ausfälle der Internetverbindung des AG. 3. Geplante Wartungsfenster werden über die Plattform oder per E-Mail an den vom AG benannten Ansprechpartner kommuniziert. 4. Der AN überwacht die Plattform aktiv und reagiert auf gemeldete Störungen werktags innerhalb angemessener Zeit. Eine Reaktionsgarantie wird nicht gewährt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die konkrete Höhe der Vergütung sowie sämtliche damit verbundenen Konditionen — insbesondere etwaige Setup-Gebühren, monatliche Servicepauschalen, Zahlungs- und Vorauszahlungs-Modalitäten — ergeben sich aus dem zwischen AN und AG gesondert abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag (im Folgenden „Vergütungsvertrag"). Diese AGB regeln daneben ausschließlich die allgemeinen Zahlungsbedingungen. 2. Alle im Vergütungsvertrag ausgewiesenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders kenntlich gemacht, als Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, soweit im Vergütungsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen sowie Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu berechnen. 4. Drittanbieter-Kosten sind nicht Bestandteil der Vergütung des AN und werden vom AG separat getragen oder direkt an die jeweiligen Anbieter gezahlt. Hierzu gehören insbesondere: - Telefonkosten der Voice-AI über die Demandly-Plattform (powered by GoHighLevel) - Gebühren für WhatsApp-Conversations gemäß Meta-Tarifen oder Demandly-Tarifen - Gebühren für genutzte Drittanbieter-Tools, die der AG selbst auswählt 5. Der AN behält sich vor, seine Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende einer laufenden Vertragslaufzeit anzupassen. Bei fristgerechtem Widerspruch des AG steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag wird mit einer der folgenden Mindestlaufzeiten geschlossen, wahlweise: - 3 Monate - 6 Monate - 12 Monate Die gewählte Laufzeit ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder der Online-Buchung des AG. 2. Nach Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. 3. Eine Kündigung bedarf der Schriftform; E-Mail genügt. Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Empfänger wirksam. 4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den AN liegt insbesondere vor, wenn: - der AG trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit mehr als einer Monatsrate in Verzug ist, - der AG seinen Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht nachkommt, - der AG die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt (siehe § 14). 5. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den AN aus einem vom AG zu vertretenden Grund bleibt der Anspruch auf die bis zum regulären Ende der gewählten Vertragslaufzeit ausstehende Vergütung bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. 6. Nach Vertragsende hat der AG 30 Tage Zeit, seine Daten gemäß § 11 zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Tenant-Daten endgültig gelöscht; eine Wiederherstellung ist dann nicht mehr möglich.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der AG ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere: - Stammdaten des Betriebs (Name, Anschrift, Öffnungs- bzw. Servicezeiten, Logos, Branding-Vorgaben) - Vertical-spezifische Strukturen (Tische und Bereiche bei Gastronomie-Tenants; Mitarbeiter, Servicekategorien und Kalender-Konfiguration bei Service-Tenants) - inhaltliche Grundlagen für die Voice-AI-Wissensbasis (Speisekarten und Allergeninformationen bei Gastronomie; Service-Beschreibungen, Preise, Aftercare-Hinweise und Beratungs-Fragen bei Service-Tenants) - Zugangsdaten für die Demandly-Plattform (powered by GoHighLevel) zur Voice- und WhatsApp-Konfiguration - Benennung eines festen Ansprechpartners mit ausreichender Entscheidungskompetenz - Unverzügliche Mitteilung aller relevanten Änderungen 2. Der AG trägt als datenschutzrechtlich Verantwortlicher die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der Daten seiner Endkunden, insbesondere für die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen (z. B. zur Versendung von WhatsApp-Bestätigungen). 3. Verzögerungen oder Mehraufwände durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des AG gehen nicht zulasten des AN. Der AN ist berechtigt, vereinbarte Fristen entsprechend anzupassen und etwaigen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. 4. Der AG ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der AN unverzüglich zu informieren.
§ 8 Voice-AI und Automatisierungssysteme
1. Im Rahmen der Plattform werden KI-gestützte Sprach- und Chat-Agenten sowie automatisierte Prozesse eingesetzt, die unter der Marke Demandly (technisch realisiert über GoHighLevel und ggf. Meta WhatsApp Business API) angeboten werden. 2. KI-Systeme und Automatisierungen ersetzen keine vollständige menschliche Kontrolle. Der AG ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte und Reservierungen vor weiterer Verwendung auf Plausibilität zu prüfen, insbesondere bei Sonderfällen (Stammtische, Großgruppen, Allergien-Hinweise). 3. Der AG trägt die alleinige Verantwortung für von ihm freigegebene oder durch die Voice-AI ausgesprochene Inhalte gegenüber den Endkunden, insbesondere für die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorschriften. 4. Der AN übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der unkritischen oder nicht bestimmungsgemäßen Nutzung KI-generierter Inhalte oder aus Fehlbuchungen der Voice-AI entstehen, sofern den AN kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 5. Der AG hat die Möglichkeit, jederzeit manuell in den automatisierten Prozess einzugreifen, Reservierungen zu bestätigen, abzulehnen, zu verschieben oder zu stornieren. 6. Bei einem Ausfall der Voice-AI (z. B. durch Drittanbieter-Probleme bei Demandly, Meta oder OpenAI) bleibt die Plattform für manuelle Reservierungsannahme verfügbar. Der AG sollte für solche Fälle einen Telefon-Fallback (z. B. Anrufbeantworter mit Hinweis) eingerichtet haben.
§ 9 Drittanbieter und Sub-Auftragsverarbeiter
1. Zur Erbringung der Plattform-Leistungen setzt der AN Sub-Auftragsverarbeiter ein. Die folgende Liste gibt den Stand bei Vertragsschluss wieder und kann sich bei wesentlichen Änderungen mit Vorankündigung an den AG anpassen:
| Sub-Verarbeiter | Sitz | Zweck | |---|---|---| | Supabase Inc. | EU-Region (Frankfurt) | Datenbank- und Authentifizierungs-Backend | | Resend Inc. | EU-Region | Versand transaktionaler E-Mails | | Vercel Inc. | EU-Region (Frankfurt) | Hosting der Plattform-Infrastruktur | | Demandly (powered by GoHighLevel Inc.) | USA | Voice-AI, WhatsApp-Versand, Workflow-Automatisierung | | Meta Platforms Ireland Ltd. | Irland | WhatsApp Business Cloud API (optional pro Tenant) | | Sentry (Functional Software, Inc.) | USA | Fehler-Logging (optional) |
2. Mit allen Sub-Verarbeitern bestehen rechtliche Vereinbarungen, die ein dem DSGVO-Niveau entsprechendes Datenschutzniveau sicherstellen. Bei Anbietern außerhalb der EU stützt sich der Datenexport auf Standardvertragsklauseln (SCC) und ergänzende Maßnahmen. 3. Der AG willigt mit Vertragsschluss in den Einsatz der oben genannten Sub-Verarbeiter ein. Wechsel oder Hinzufügung weiterer Sub-Verarbeiter werden dem AG mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt; ein Widerspruchsrecht besteht für wesentliche Änderungen. 4. Detaillierte Datenschutzregelungen zur Auftragsverarbeitung ergeben sich aus dem ergänzenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der mit Vertragsschluss automatisch wirksam wird.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
1. Der AN räumt dem AG für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform und ihren Funktionen für den vereinbarten Verwendungszweck ein (Reservierungs-, Termin- und Kommunikations-Verwaltung des eigenen Betriebs des AG). 2. Der AG erwirbt keinerlei Eigentumsrechte am zugrunde liegenden Quellcode, an den Systemarchitekturen, Frameworks, Automatisierungslogiken, Prompt-Strukturen, Datenmodellen oder Methodiken der Plattform. Diese verbleiben ausschließlich beim AN. 3. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der AG ist nicht berechtigt, Systeme, Automatisierungen oder KI-Konfigurationen des AN ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung weiterzunutzen, zu kopieren, zu modifizieren oder zu reverse-engineeren. 4. Eigentum an Tenant-Daten: Reservierungs-, Termin-, Endkunden- und Konfigurationsdaten, die der AG in der Plattform erzeugt, bleiben Eigentum des AG. Der AN hält diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen des AVV. 5. Der AG versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Logos, Speisekarten, Service-Beschreibungen, Texte, Bilder) frei von Rechten Dritter sind oder er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Der AG stellt den AN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren. 6. Der AG ist nicht berechtigt, die Plattform oder die Logik der Voice-AI zu reverse-engineeren oder als Grundlage für die Entwicklung einer konkurrierenden Plattform zu nutzen.
§ 11 Datenexport und Datenportabilität
1. Während der Vertragslaufzeit kann der AG seine Tenant-Daten jederzeit über die Export-Funktionen der Plattform herunterladen (CSV- und JSON-Format, maschinenlesbar gemäß Art. 20 DSGVO). 2. Bei Vertragsende stehen dem AG 30 Tage zur Verfügung, um seine Daten zu exportieren. In diesem Zeitraum bleibt der Zugriff auf die Export-Funktionen erhalten, die operative Nutzung der Plattform ist jedoch eingestellt. 3. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden alle Tenant-Daten gemäß DSGVO und unseren Lösch-Routinen vollständig gelöscht. Backups werden im Rahmen der ohnehin gültigen Backup-Rotationen ebenfalls überschrieben. 4. Auf Wunsch und gegen Aufwandserstattung kann der AN dem AG vor Ende der Frist einen vollständigen, einmaligen Daten-Export als ZIP-Archiv zur Verfügung stellen.
§ 12 Backups und Datenwiederherstellung
1. Der AN führt regelmäßige Backups der Tenant-Daten durch. Über die Datenbank-Infrastruktur (Supabase) ist eine Point-in-Time-Recovery für die letzten 7 Tage möglich. 2. Bei einem vom AN zu vertretenden Datenverlust stellt der AN den letzten verfügbaren Backup-Stand kostenfrei wieder her. 3. Bei einem vom AG zu vertretenden Datenverlust (z. B. versehentliche Massen-Löschung durch den AG) kann eine Wiederherstellung gegen Aufwandserstattung beauftragt werden. 4. Der AN haftet nicht für Datenverluste, die durch höhere Gewalt, Cyber-Angriffe oder Ausfälle der Sub-Auftragsverarbeiter (insbesondere Hosting- oder Datenbankprovider) eintreten, sofern der AN den Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
§ 13 Software-Updates und Weiterentwicklung
1. Der AN ist berechtigt, die Plattform jederzeit zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu modifizieren, hinzuzufügen oder einzustellen, sofern dies den Hauptzweck des Vertrages nicht wesentlich beeinträchtigt. 2. Updates werden in der Regel ohne Mitwirkung oder Zustimmung des AG eingespielt. Der AG hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Version oder einen unveränderten Funktionsumfang. 3. Wesentliche Änderungen, die den Funktionsumfang substanziell betreffen, werden dem AG mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen in Textform angekündigt. 4. Beta-Funktionen, die als solche gekennzeichnet sind, werden ohne Gewährleistung bereitgestellt. Der AN behält sich vor, Beta-Funktionen jederzeit ohne Ankündigung zu entfernen.
§ 14 Faire Nutzung und Anti-Abuse
1. Der AG verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich für den vertragsgemäßen Zweck (Reservierungs-, Termin- und Kommunikations-Verwaltung seines eigenen gewerblichen Betriebs) zu nutzen. 2. Untersagt sind insbesondere: - die Nutzung eines einzelnen Subscriptions für mehrere rechtlich getrennte Betriebe (sofern nicht gesondert vereinbart), - die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte oder Reselling der Plattform-Funktionen, - die übermäßige Belastung der Plattform durch automatisierte Anfragen, Bot-Verkehr oder API-Spam, - die Speicherung oder Übermittlung rechtswidriger, urheberrechtsverletzender oder strafrechtlich relevanter Inhalte, - der Versuch, die Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen oder Mandanten-Trennung (Multi-Tenant-Isolation) zu durchbrechen. 3. Bei Verstößen ist der AN berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Account temporär zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen (§ 6 Abs. 4). 4. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine Sperrung auch ohne vorherige Mahnung erfolgen.
§ 15 Haftung
1. Der AN haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 3. Eine weitergehende Haftung des AN — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste oder Reputationsschäden — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 4. Die Haftung des AN für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist betragsmäßig begrenzt auf die Summe der innerhalb der letzten 12 Monate vom AG an den AN geleisteten Vergütung (ohne Drittanbieter-Kosten). 5. Der AN übernimmt keine Haftung für: - Leistungsausfälle durch Drittanbieter (insbesondere Hosting-Provider, Demandly/GoHighLevel, Meta, OpenAI, Resend), inklusive Algorithmen-Änderungen, Plattform-Richtlinien oder API-Ausfällen, - Fehlbuchungen der Voice-AI bei korrekter Konfiguration und üblicher Belastung, - Schäden aus dem Verlust von Drittanbieter-Konten (Meta-Account-Sperrung etc.), - Schäden aufgrund höherer Gewalt, Cyber-Angriffen oder behördlichen Anordnungen. 6. Der AG ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen und zu minimieren. Für den durch unterlassene Schadensminderung entstandenen Mehrschaden haftet der AN nicht. 7. Für Ansprüche aus einfacher Fahrlässigkeit gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens.
§ 16 Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. 2. Soweit der AN im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des AG verarbeitet (insbesondere Daten von Gästen des AG), wird mit Vertragsschluss ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wirksam, der den vorliegenden Vertrag ergänzt. 3. Der AG ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der Daten seiner Endkunden sowie für die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen verantwortlich. Insbesondere obliegt es dem AG, seine Endkunden über die automatisierte Kontaktaufnahme via Voice-AI, WhatsApp, Instagram, Facebook, SMS, Webchat und E-Mail zu informieren. 4. Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des AG (Account-Daten, Zahlungsdaten, Kommunikationsdaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung des AN.
§ 17 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preise und Konditionen — streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 2. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. 3. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind, (b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren oder (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden. 4. Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus für drei Jahre nach Vertragsende. 5. Der AN ist berechtigt, den AG als Referenzkunden zu nennen und die Art der erbrachten Leistung zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der AG dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 18 Änderungen dieser AGB
1. Der AN behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem AG mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Plattform) mitgeteilt. 2. Widerspricht der AG den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der AN in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen. 3. Bei fristgerechtem Widerspruch steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu. 4. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des AN unter hostsystem.ckgrowthsystems.com abrufbar.
§ 19 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des AN (Zell am Harmersbach). 3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Anbieter
HostSystem ist ein System von CK GrowthSystems (eine Marke der CK Global GbR) Kirchstraße 22C 77736 Zell am Harmersbach Deutschland
E-Mail: hello@ckgrowthsystems.com USt-IdNr.: DE357817554
Stand & Version
Version 1.0 | April 2026
Anwendbar auf alle ab dem 29. April 2026 geschlossenen Verträge.